Schließkraftmessgeräte zur Miete
Schließkraftmessungen an kraftbetätigten Toren sind in Arbeitsstätten mittlerweise obligatorisch. Das verlangt die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 seit 2009. Kraftbetätigte Tore sind Maschinen nach Maschinenrichtlinie. Auch für Türen und Fenster in Verkehrsmitteln gibt es aktuelle Vorschriften, die eine regelmäßige Überprüfung der Schließkraft verlangen. Dabei ähneln sich alle Regelungen.
Kraftbetätigte Tore müssen über eine Reversierfunktion verfügen, wenn sie die maximalen dynamischen Betriebskräfte von 400 N (bei horizontal bewegten Toren 1400 N) oder die statische Kraft von 150 N überschreiten. Fünf Sekunden nach dem Auftreffen darf die Schließkraft nicht mehr als 25N betragen. Die gilt nicht für Tore, die elektrisch durch z.B. Lichtgitter (DIN EN 12453:06/2001) gesichert oder durch einen Taster (Totmannbetrieb) gefahren werden. Die Messverfahren sind in DIN EN 12453 beschrieben.
Für Hersteller von
Rolltoren oder Fahrzeugtüren sind diese Regeln längst Alltag. Für
Maschinenbauer, die Maschinen und Anlagen mit kraftbetätigen Türen und
Toren entwickeln und in Verkehr bringen, ist das Thema relativ jung. Oft
hat der Entwickler das Bedürfnis, seine geplante Sicherheitseinrichtung
zu prüfen. Dazu bietet MecSense verschiedene
Schließkraftmessgeräte zur Miete an. Diese werden hier vorgestellt.
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