Einbauerklärung
5. Februar 2024
Wissen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Eine Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kann es nur für eine unvollständige Maschine geben. Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, aber selbst eine Anwendung nicht erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zu bilden.
Ein Sensor ist also keine unvollständige Maschine und kann somit keine Einbauerklärung erhalten.
Ein Sicherheitsbauteil hingegen, wird hinsichtlich Dokumentation, wie eine vollständige Maschine behandelt und erhält eine eigene Konformitätserklärung des Herstellers. Ein Sensor ist jedoch nur ein Sicherheitsbauteil, wenn er als solches in Verkehr gebracht wird, zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion genutzt wird und für die Funktion der Maschine nicht notwendig ist.